Neues Bestattungsgesetz RLP 2025
Was Sie wissen sollten

Für weitere Informationen oder zur Vereinbarung eines Beratungsgesprächs stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir freuen uns darauf, Sie umfassend zu informieren und bei Ihren Vorsorgeentscheidungen zu unterstützen.
Nach der Verkündigung (Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt RLP) tritt seit Oktober 2025 in Rheinland-Pfalz ein neues Bestattungsgesetz in Kraft. Mit den Änderungen reagiert der Gesetzgeber auf aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen, den Wandel der Bestattungskultur und den Wunsch nach mehr individueller Gestaltungsmöglichkeiten. Gleichzeitig werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für Angehörige, Bestatter und Kommunen klarer gefasst.
WICHTIG
Das überarbeitete Bestattungsgesetz eröffnet eine neue Möglichkeit im Umgang mit der Asche Verstorbener: Auf Wunsch des Verstorbenen darf die Urne künftig mit nach Hause genommen werden. Voraussetzung ist eine zu Lebzeiten verfasste Totenfürsorgeverfügung, in der dieser Wunsch klar festgehalten ist.
Die Mitnahme ermöglicht es Angehörigen, im vertrauten Umfeld zu trauern und die Erinnerung auf persönliche Weise zu bewahren.

Nur mit einer solchen Verfügung ist die private Aufbewahrung der Urne erlaubt.
WICHTIG
Urne nach Hause
Selbst zu Lebzeiten entscheiden!
Ausdrucken und eingenhändig unterschreiben










