Am 12. August 2016 wurde der Bestattungswald seiner Bestimmung übergeben
Ergänzend zu den herkömmlichen Bestattungsarten auf den Friedhöfen, bietet die Stadt Konz im Bestattungswald „Waldfrieden Konz“ die Möglichkeit in einer natürlichen Umgebung bestattet zu werden.
Der Wald wird hierdurch in seinem Erscheinungsbild nicht verändert. Alle Bäume bleiben bei der Bestattung naturbelassen. Hier dürfen nur biologisch abbaubare Urnen verwendet werden.
Nur anlässlich von Bestattungen dürfen Blumen oder Blumengebinde an der Grabstätte abgelegt werden, die jedoch nur aus biologisch abbaubarem Material bestehen dürfen.
Auf Wunsch kann an dem Baum eine Gedenktafel angebracht werden. Die Beschriftung und Gestaltung der Tafel kann von den Erwerbern selbst bestimmt werden. Die Tafel darf eine Größe von 10 X 8 cm nicht überschreiten und nicht gegen die guten Sitten oder die Würde des „Waldfrieden Konz“ verstoßen.
Die für Bestattungen festgelegten Bäume sind durch entsprechende Plaketten markiert. Die Beschriftung kennzeichnet die Baumart sowie die Baumnummer. Anhand der Farbe der Plakette ist ersichtlich ob an diesem Baum 4 (blau) oder 8 (rot) Bestattungen möglich sind. An Bäumen, die mit einer grauen Plakette gekennzeichnet sind, stehen keine Grabstellen mehr zur Verfügung. Es können einzelne Grabstellen oder aber alle Grabstellen an einem Baum für die Dauer von 30 Jahren erworben werden. Der Erwerb kann jederzeit stattfinden.
Auf der Grundlage der Satzung für den „Waldfrieden Konz“ fallen folgende Kosten an:
- je Grabstätte an einem Baum für bis zu 4 Personen 900,00 €
- je Grabstätte an einem Baum für bis zu 8 Personen 500,00 €
- alle Grabstätten an einem Baum für bis zu 4 Personen 3.600,00 €
- alle Grabstätten an einem Baum für bis zu 8 Personen 4.000,00 €
Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nach Ablauf möglich.
Bestattungen:
Für die Durchführung von Bestattungen gelten die Bestimmungen der Satzung der Stadt Konz für den „Waldfrieden Konz“. Die Trauerhalle des Roscheider Waldfriedhofs steht für die Trauerfeier zur Verfügung.
Achtung Satzungsänderung im April 2024:
Im Waldfrieden kann ferner bestattet werden, wer in der Verbandsgemeinde Konz seinen Wohnsitz hat, wer früher in der Verbandsgemeinde gewohnt hat und seine Wohnung hier nur wegen der Aufnahme in eine auswärtige Altenpflege- oder ähnliche Einrichtung oder wegen Verlegung des Wohnsitzes zu auswärts wohnenden Angehörigen zur Vermeidung der Aufnahme in einer der genannten Einrichtungen aufgegeben hat.
Zur Entstehung:
Im September 2014 wurde im Stadtrat der Stadt Konz beschlossen im Stadtgebiet einen „Bestattungswald“ einzurichten. Hierfür wurde der Waldbereich, angrenzend an den Waldfriedhof Konz-Roscheid, festgelegt.
Dieser Bestattungswald wird unter dem Namen „Waldfrieden Konz“ geführt. Auch wurde entschieden, dass die Einrichtung des „Waldfrieden Konz“ von der Stadt Konz selbst verwaltet werden soll.
Nachdem die Genehmigung als Bestattungsplatz vorlag konnten die weiteren Schritte eingeleitet werden. Für diesen Waldbereich wurde ein Baumkataster erstellt. Im Anschluss wurden einzelne Bäume als Bestattungsbäume ausgesucht. Die erforderlichen Baumkontrollen sowie Baumpflegearbeiten wurden durchgeführt.
Bei diesen Pflegearbeiten haben wir uns bemüht so wenig als möglich in den natürlichen Raum des Waldes einzugreifen. Zum Beispiel wurden aus den gefällten Bäumen Hackschnitzel hergestellt, die jetzt auf den Hauptwegen als Belagsflächen dienen. Die „Aufräumarbeiten“ nach der Baumpflege wurden überwiegend mit „Rückepferden“ und von Hand durchgeführt.